Allgemeine Geschäftsbedingungen

mit der Bitte um Berücksichtigung, um Folgeschäden und Mehrkosten zu vermeiden.

Die von uns erreichbare Höhe zum Sanieren, ohne daß eine Fremdfirma einrüsten muß bzw. ein Autokran oder eine Hebebühne benötigt wird, beträgt ca. 2,40 m, wobei der freie Zugang zu den zu sanierenden Glasfächen bei Arbeitsbeginn bis zum Sanierungsende gewährleistet sein muß, d.h. die Glasflächen dürfen nicht zugestellt bzw. beklebt etc. sein. Bei Bedarf ist es Ihre Aufgabe für Autokran/Hebebühne etc. zu sorgen.

Ob wir mit den Sanierungsarbeiten an der Nord-, Süd-, Ost- oder Westseite eines Gebäudes beginnen, sollte unserem Fachwissen überlassen bleiben. Grund dafür ist, daß die Licht- und Wetterverhältnisse unsererseits in Betracht gezogen werden müssen. Um jedoch den allgemeinen Arbeitsablauf zwischen uns und den am Bau beteiligten Firmen koordinieren zu können, muß in besonders schwierigen Fällen seitens des Auftraggebers an uns herangetreten werden, damit andere Handwerker durch uns weitestgehend nicht behindert werden. Es muß uns jedoch die Möglichkeit gegeben werden, den angefangenen Sanierungsabschnitt fertigzustellen.

Probesanierungen vorab werden nicht mehr durchgeführt, da wir durch unsere 20-jährigen Erfahrungen die Möglichkeit einer Sanierung mit dem Auftraggeber telefonisch regeln können. Sollten wir dennoch aus eigenem Interesse einen Test vornehmen, heißt das nicht, daß wir die Sanierungsarbeiten auch so durchführen. Unsere Erfahrung hat uns gelehrt, daß es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Sanierung erfolgreich durchzuführen. Falls Sie dennoch auf einer Vorführung unseres Könnens bestehen, müssen vorab die Kosten geklärt werden, da wir derartige Vorführungen als gutachterliche Tätigkeit werten.

Die von uns zur Reinigung der Glasflächen verwendeten Reinigungsmittel entsprechen den handelsüblichen Bestimmungen. Nach Reinigung festgestellte Fenster, die nicht sanierbar sind, werden mit „AT“ (Austausch) gekennzeichnet.

Strom und Wasser müssen uns kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wobei wir auf sparsamen Verbrauch achten. Sollten bis zur Stromanschlußstelle mehr als 30m Kabel benötigt werden, ist uns dies vorab mitzuteilen.

Es sollte ferner vorab geklärt sein, sofern eine Abnahmebestätigung gewünscht wird, wer unterschriftsberechtigt bzw. dafür zuständig ist. Die Abnahme sollte im Anschluß an die Sanierungsarbeiten erfolgen, um zusätzliche Übernachtungskosten zu vermeiden, es sei denn, Sie übernehmen die nachweisbaren Kosten. Ist keine Abnahme erforderlich, werden wir das uns entgegengebrachte Vertrauen zu würdigen wissen.

Für die Unfallverhütung unserer Firma tragen wir selbst Sorge. Sofern wir also spätestens bei Aufnahme unserer Sanierungsarbeit feststellen, daß bauseits für uns eine erkennbare Unfallgefahr besteht, machen wir Sie darauf aufmerksam, damit Sie die Unfallgefahr beheben können und Folgekosten für Sie vermieden werden. Wartezeiten für uns sollten dadurch jedoch nicht entstehen.

Dauern die Sanierungsarbeiten auf einer Baustelle länger als fünf Arbeitstage, kann eine Abschlagszahlung von uns angefordert werden. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei ungeklärten Verhältnissen muß Rechnungsregelung vorab geklärt werden. Bei einem Versicherungsschaden ist uns neben der Versicherung auch deren Schadennummer mitzuteilen.

Gerichtsstand: Buxtehude